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III 2020 28

Planungs- und Baurecht (Farb- und Materialkonzept)

Sz Verwaltungsgericht · 2020-08-24 · Deutsch SZ
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Planungs- und Baurecht (Farb- und Materialkonzept) | Planungs- und Baurecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2020 28Entscheid vom 24. August 2020Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, PräsidentMonica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, RichterMLaw Joëlle Sigrist, GerichtsschreiberinParteienA.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin MLaw B.________,gegenBezirk Einsiedeln,Bau- und Umweltbehörde,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Farb- und Materialkonzept)Sachverhalt:A.A.________ ist Eigentümerin (nachstehend: Bauherrschaft) des Grundstücks KTN 001. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone. Auf dem Grundstück befand sich unter anderem das vermutlich im 18. Jahrhundert erbaute Wohnhaus C.________. Es wurde im Jahr 1978 ins kantonale Inventar geschützter Bauten und Objekte (KIGBO; per 1.1.2020 abgelöst vom Kantonalen Schutzinventar [KSI]) aufgenommen. Auf Ersuchen der Bauherrschaft vom 8. Juli 2016 und nach den entsprechenden Abklärungen hat der Regierungsrat das Haus C.________ mit RRB Nr. 806 vom 6. November 2018 aus dem KIGBO entlassen. Rund 50 m westlich des Hauses C.________ befindet sich auf KTN 002 das Haus D.________, das im KSI unter der Objektnummer xy erfasst ist. Gemäss dem Restaurierungsbericht 1999 wird das Haus D.________ ebenfalls ins (späte) 18. Jahrhundert datiert.B.Bereits vor der Entlassung des Wohnhauses aus dem KIGBO reichte die Bauherrschaft am 13. August 2018 dem Bezirksrat Einsiedeln das Baugesuch für den Abbruch und den Neubau des Wohnhauses C.________ auf KTN 001 ein. Das Baugesuch wurde im Amtsblatt Nr. yz publiziert und öffentlich aufgelegt. Es wurden keine Einsprachen erhoben.Mit Gesamtentscheid vom 25. Januar 2019 erteilte das Amt für Raumentwicklung (ARE) die kantonale Bewilligung wie folgt:1.Die kantonale Baubewilligung für das Baugesuch B 2018-1491 von A.________ wird im Sinne der Erwägungen und unter den Auflagen und Nebenbestimmungen der zuständigen Stellen gemäss Kap. II, Ziffern 1 ff. erteilt.2.-6. (Auflagen der EKZ Einsiedeln, Gebühren, Rechtsmittelbelehrung, Zustellung).Gestützt auf diesen Gesamtentscheid und unter Eröffnung desselben entschied die Bau- und Umweltbehörde Einsiedeln mit Beschluss Nr. 015 vom 4. Februar 2019 wie folgt:1.Die nachgesuchte Baubewilligung wird gestützt auf

III 2020 28

Entscheid vom 24. August 2020

Besetzung

lic.iur. Achilles Humbel, Präsident

Monica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richter

MLaw Joëlle Sigrist, Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin MLaw B.________,

gegen

Bezirk Einsiedeln,Bau- und Umweltbehörde,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,

Bezirk Einsiedeln,Bau- und Umweltbehörde,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,

Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,

Gegenstand

Planungs- und Baurecht (Farb- und Materialkonzept)